Kündigung
= Kündigung ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
Weiterführende Links
- Kündigung Arbeitsvertrag | kuendigung-arbeitsvertrag.ch
Ordentliche Kündigung
= einseitige Auflösung des Arbeitsvertrages unter Einhaltung der gesetzlich und/oder vertraglich vorgegebenen Fristen und Termine.
Weiterführende Links
- Ordentliche Kündigung | kuendigung-arbeitsvertrag.ch
- Ordentliche Kündigung | kuendigung-arbeitsvertrag.ch
Ausserordentliche Kündigung
= einseitige Auflösung des Arbeitsvertrages unter Nichteinhaltung der gesetzlich und/oder vertraglich vorgegebenen Fristen und Termine.
Weiterführende Links
- Ausserordentliche Kündigung – fristlose Kündigung | arbeits-recht.ch
- Fristlose Kündigung | fristlose-kuendigung.ch
Vertragsauflösung
= rückwirkende Vertragsaufhebung (ex tunc), mit Wirkung für die Zukunft.
Weiterführende Links
- Kündigung Arbeitsvertrag | kuendigung-arbeitsvertrag.ch
Änderungskündigung
= Arbeitsvertragskündigung verbunden mit der Offerte, einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen abzuschliessen (ex nunc).
Weiterführende Informationen
- Änderungskündigung | aenderungskuendigung.ch
Änderungsvertrag
= Modifikation des Arbeitsvertrages mit Wirkung ex nunc.
Weiterführende Links
- Muster: Änderungsangebot ohne Kündigung | aenderungskuendigung.ch
Pactum de non petendo
= Vereinbarung, wonach der Gläubiger dem Schuldner verspricht, seine Forderung nicht gerichtlich geltend zu machen.
Weiterführende Links
- Stundungs-Wirkungen | stundung.ch
- Stillhalteabkommen | stillhalteabkommen.ch
Erlassvertrag
= Vereinbarung der Parteien, wonach der Arbeitsvertrag aufgehoben und der Gläubiger seine Forderung im Rahmen eines „gegenseitigen Verzichts“ erlässt.
Weiterführende Informationen
- Schulderlass | schulderlass.ch
- Aussergerichtlicher Nachlassvertrag | nachlassverfahren.ch
Entlassungsabfindung
= Vereinbarung, die in der Regel ein sog. echter Vergleich darstellt, d.h. sie enthält ein gegenseitiges Geben und Nehmen beider Vertragsparteien.
Weiterführende Links
- Entlassungsabfindung | entlassungsabfindung.ch
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(auch: Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen)
= gemeinsame Übereinkunft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu bestimmten Bedingungen auf einen bestimmten Zeitpunkt aufzulösen.