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Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis

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Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Stichworte:
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kündigung

=   Kündigung ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.

Ordentliche Kündigung

=   einseitige Auflösung des Arbeitsvertrages unter Einhaltung der gesetzlich und/oder vertraglich vorgegebenen Fristen und Termine.

Ausserordentliche Kündigung

=   einseitige Auflösung des Arbeitsvertrages unter Nichteinhaltung der gesetzlich und/oder vertraglich vorgegebenen Fristen und Termine.

Vertragsauflösung

=   rückwirkende Vertragsaufhebung (ex tunc), mit Wirkung für die Zukunft.

Änderungskündigung

=   Arbeitsvertragskündigung verbunden mit der Offerte, einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen abzuschliessen (ex nunc).

Änderungsvertrag

=   Modifikation des Arbeitsvertrages mit Wirkung ex nunc.

Pactum de non petendo

=   Vereinbarung, wonach der Gläubiger dem Schuldner verspricht, seine Forderung nicht gerichtlich geltend zu machen.

Erlassvertrag

=   Vereinbarung der Parteien, wonach der Arbeitsvertrag aufgehoben und der Gläubiger seine Forderung im Rahmen eines „gegenseitigen Verzichts“ erlässt.

Entlassungsabfindung

=   Vereinbarung, die in der Regel ein sog. echter Vergleich darstellt, d.h. sie enthält ein gegenseitiges Geben und Nehmen beider Vertragsparteien.

Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(auch: Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen)

=   gemeinsame Übereinkunft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu bestimmten Bedingungen auf einen bestimmten Zeitpunkt aufzulösen.

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