Denkbar sind folgende Arten von Aufhebungsverträgen
- Aufhebungsvertrag mit Rückwirkung
- Stellenantritt noch nicht erfolgt
- Stellenantritt erfolgt (umstrittene Zulässigkeit)
- Aufhebungsvertrag mit Wirkung für die Zukunft
- mit sofortiger Wirkung
- mit künftiger Wirkung
- Bedingter Aufhebungsvertrag1
- Aufschiebende Bedingung
- Auflösende Bedingung
- Potestativbedingung
Weiterführende Informationen
1 Unzulässig, wenn objektiv funktionswidrig oder Erfüllung der Bedingung beim Abschluss des Aufhebungsvertrages nicht vorhersehbar ist.