Tipp:
Wollen Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber resp. mit Ihrem Arbeitnehmer durch beidseitige Übereinkunft beenden (sog. „Aufhebungsvertrag“), kann es zweckmässig sein, den von der Gegenpartei vorgelegten Vertragsentwurf fachkundig analysieren zu lassen.
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages werden oft Schutzvorschriften missachtet oder nicht alle Beendigungselemente berücksichtigt wie
- Beendigungsart
- Beendigungszeitpunkt
- Freistellung
- Ferienguthaben / Ferienkompensation
- Stellensuche
- Geschäftsgeheimnisse
- Konkurrenzverbot
- Rückgabepflichten
- Aufgabenerfindungen und Arbeitnehmererfindungen
- Lohn
- Gratifikation
- 13. Monatslohn
- Gewinnbeteiligung
- Provisionen
- Darlehen
- Versicherungs- und Vorsorgeleistungen
- Berufliche Vorsorge
- Abgangsentschädigung (BVG-Surrogat)
- Entlassungsabfindung (severance payments)
- Rückforderungsansprüche
- Fälligkeiten
- Arbeitszeugnis / Arbeitsbestätigung
- Outplacement
- Prozessabschreibung
- Ausgenommene Vertragspunkte
- Saldoklausel
- Schriftformabrede
Dies sind nur einige Gründe, weshalb Sie den Aufhebungsvertragsentwurf kontrollieren lassen sollten.
Aufhebungsvertrags-Check und weitere Aufhebungsvertrags-Services
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte beraten Sie beim Abschluss und bei Umsetzung einer arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarung:
- Aufhebungsvertrag
- Mindestinhalt
- Notwendige Zusätze
- Nützliche Zusätze
- Arbeitszeugnis
- Alle sonstigen beim Stellenaustritt relevanten Abwicklungspunkte
- Vollzugssicherstellung
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