Bei der Aufhebung sind folgende zwingende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zu prüfen:
- Verzichtsverbot (OR 341 Abs. 1)
- Lohnrückbehaltsverbot (OR 323a)
- Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsverhinderung (OR 324a)
- Kündigung zur Unzeit (OR 336c)
- Ungerechtfertigte (fristlose) Entlassung (OR 337c)
- Fälligkeitszwang (OR 339)
- Konkurrenzverbot, soweit dadurch die wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit des ausscheidenden Arbeitnehmers betroffen sind (OR 340 – 340c).