Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitverhältnisses ist eine sinnvolle Alternative zur strittigen Auseinandersetzung. Sie stösst teils an die Grenzen von Schutzbestimmungen des einzelvertraglichen und kollektiven Arbeitsrechts. Bei der Prüfung von Schutz und Umgehung ist immer vor Augen zu halten, ob der Arbeitnehmer durch die Aufhebungsvereinbarung Vorteile hat wie
- Verhinderung neuer Ansprüche;
- vernünftiges Interesse an der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
- Kompensation von allf. Rechtsverlust mit Vorteilen.
Es sollten alle gegenseitigen Ansprüche erfasst und im Rahmen des „Packages“behandelt, abgefunden bzw. kompensiert werden.