Gesetzesbestimmungen
- OR 115
- OR 334 ff.
Zwingender Charakter
Der Aufhebungsvertrag kann durchaus im Interesse des Arbeitnehmers liegen. Er kann aber auch als (unerlaubtes) Druckmittels eingesetzt werden und folgende Umgehungen bewirken:
- Verzichtsverbot (OR 341/362)
- Kündigungsschutzbestimmungen (OR 335c Abs. 2, 336c, 336d, 337)
- Lohnfortzahlungsbestimmungen (OR 324 Abs. 1, 324a, 329d Abs. 1, 349c, insbesondere OR 324a Abs. 1 i.V.m. OR 362 Abs. 1)
- Anspruch des ungerechtfertigt Entlassenen (OR 337c Abs. 1)
- etc.