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Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis

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Gesetzliche Grundlage

Rechtsgebiet:
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Stichworte:
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzesbestimmungen

  • OR 115
  • OR 334 ff.

Zwingender Charakter

Der Aufhebungsvertrag kann durchaus im Interesse des Arbeitnehmers liegen. Er kann aber auch als (unerlaubtes) Druckmittels eingesetzt werden und folgende Umgehungen bewirken:

  • Verzichtsverbot (OR 341/362)
  • Kündigungsschutzbestimmungen (OR 335c Abs. 2, 336c, 336d, 337)
  • Lohnfortzahlungsbestimmungen (OR 324 Abs. 1, 324a, 329d Abs. 1, 349c, insbesondere OR 324a Abs. 1 i.V.m. OR 362 Abs. 1)
  • Anspruch des ungerechtfertigt Entlassenen (OR 337c Abs. 1)
  • etc.

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