Die Redaktion eines Aufhebungsvertrages hat auf die individuell konkreten Verhältnisse der Vertragsparteien zugeschnitten zu sein. Trotzdem hat jeder Aufhebungsvertrag ein Mindestinhalt und notwendige oder nützliche Zusätze:
- Mindestinhalt
- Notwendige Zusätze
- Freistellung
- Ferien
- Stellensuche
- Betriebsgeheimnisse
- Konkurrenzverbot
- Rückgabepflichten
- Aufgabenerfindungen und Arbeitnehmererfindungen
- Lohn
- Gratifikation
- 13. Monatslohn
- Gewinnbeteiligung
- Provisionen
- Darlehen
- Versicherungs- und Vorsorgeleistungen
- Berufliche Vorsorge
- Abgangsentschädigung (BVG-Surrogat)
- Entlassungsabfindung (severance payments)
- Rückforderungsansprüche
- Fälligkeiten
- Arbeitszeugnis
- Outplacement
- Prozesserledigung
- Ausgenommene Vertragspunkte
- Saldoklausel
- nützliche Zusätze