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Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis

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Arbeitszeugnis / Arbeitsbestätigung

Rechtsgebiet:
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Stichworte:
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

  • Arbeitszeugnisarten
    • hinsichtlich Umfang
      • Vollzeugnis (OR 330a Abs. 1)
      • Arbeitsbestätigung (OR 330a Abs. 2)
        • Befürchtung des Arbeitnehmers, Beurteilung von Leistungen und/oder Verhalten könnten in einem Vollzeugnis günstig ausfallen und dieses sei dann nicht verwendbar
    • hinsichtlich Zeitpunkt
      • Zwischenzeugnis
      • Schlusszeugnis
  • Arbeitszeugnisanspruch
    • Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht jederzeit (OR 330a Abs. 1)
    • vorbehaltslos und verzichtbar
  • Arbeitszeugnisinhalt
    • Art des Arbeitsverhältnisses
    • Dauer des Arbeitsverhältnisses
    • Leistungen
    • Verhalten
  • Wahrheitspflicht

Einvernehmliche Beendigung Arbeitsvertrag

  • Austrittsgrund-Angabe?
    • Arbeitgeber-Kündigung wird nicht erwähnt.
    • Arbeitnehmer-Kündigung üblich:
      • „XY verlässt die Stelle auf eigen Wunsch, um sich …“
      • Es soll der Eindruck vermieden werden, dem Arbeitnehmer sei gekündigt worden.
    • Unüblich ist der Text:
      • „XY hat unser Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen verlassen.“
      • Es könnte sinnentstellend der Eindruck entstehen, XY sei gekündigt worden, obwohl vielleicht er kündigte und sich in der Folge mit dem Arbeitgeber über die Parameter der Auseinandersetzung einigte.
      • Der Arbeitnehmer kann aber verlangen, dass im Arbeitszeugnis sein Weggang in gegenseitigem Einvernehmen erwähnt wird.
  • Arbeitszeugnis-Text als Bestandteil der Aufhebungsvereinbarung
    • Gleichzeitige Verhandlung bzw. Festlegung des wordings und Anhangbildung
    • Sofortiger Austritt:
      • Schluss-Vollzeugnis
    • Auslaufzeit:
      • Zwischen-Vollzeugnis
      • Bestimmung wie das Endzeugnis lauten soll, unter Vorbehalt wichtiger Gründe für eine Andersformulierung.

Weitere Informationen zum Arbeitszeugnis

Mehr Informationen zum Thema Arbeitszeugnis finden Sie auf
» www.arbeitszeugnis.ch

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