Beendigungszeitpunkt
Die zentrale Regelung könnte lauten:
- „Das Arbeitsverhältnis wird hiermit im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des heutigen Tages beendet.“
- „Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen am xx.xx.20xx beendet.“
Beendigungsart
Hier geht es darum, klarzustellen, dass das erwähnte Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvereinbarung und nicht durch Kündigung beendet wird.
Zur Abgrenzung:
- Entlassung | entlassung.ch
- Freistellung | freistellung.ch
- Aufhebungsvereinbarung / -vertrag | aufhebungsvereinbarung.ch