LAWINFO

Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis

QR Code

Berufliche Vorsorge

Rechtsgebiet:
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Stichworte:
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Folgendes gilt:

  • Obligatorium (BV34quater + BVG 2)
    • Beiträge und Leistungen (BVG 6)
    • BVG-Minimum-Überschreitungen (OR 331 ff.)
    • Massgeblichkeit von Lohn und Lohnbestandteilen (BVG 7 ff.)
    • Beitragspflicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, je zur Hälfte
  • Freizügigkeit bei Stellenwechsel (BVG 27)
    • Grundsatz
      • Weitergabe der Freizügigkeitsleistung
    • Höhe
      • OR 331a
      • Art. 15 ff. des Freizügigkeitsgesetzes vom 17. Dez. 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (SR 831.42)
  • Barauszahlungsverbot
    • Überweisung an die Personalvorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder
    • Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto einer autorisierten Bank.

Einvernehmliche Beendigung Arbeitsvertrag

Fragen im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der beruflichen Vorsorge (BVG) sind am Besten vor Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung mit den Pensionskassen- oder Kollektivversicherer-Vertretern zu bereinigen.

Weitere Informationen

Entlassung und Vorsorge

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.