Schriftformabrede
Zur Vermeidung der Unterstellung nachvertraglicher mündlicher Änderungen oder Ergänzungen empfiehlt es sich die Gültigkeit des Aufhebungsvertrages von der Schriftform abhängig zu machen:
„Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.“
Weiterführende Informationen
Anwendbares Recht
Im Konzern kann ein Arbeitnehmer durchaus mehrere Arbeitsverträge mit Gesellschaften in verschiedenen Staaten haben (zB Teilzeittätigkeit in diesen Ländern, aus Gründen der Arbeitsbewilligung usw.); es ist daher ratsam, das auf die Aufhebungsvereinbarung anwendbare Recht einvernehmlich festzulegen:
„Es ist schweizerisches Recht anwendbar.“