Schriftformabrede
Zur Vermeidung der Unterstellung nachvertraglicher mündlicher Änderungen oder Ergänzungen empfiehlt es sich die Gültigkeit des Aufhebungsvertrages von der Schriftform abhängig zu machen:
„Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.“
Weiterführende Informationen
- Schriftformabrede | vertragsrecht.ch
- Aufhebungsvereinbarung | aufhebungsvereinbarung.ch
Anwendbares Recht
Im Konzern kann ein Arbeitnehmer durchaus mehrere Arbeitsverträge mit Gesellschaften in verschiedenen Staaten haben (zB Teilzeittätigkeit in diesen Ländern, aus Gründen der Arbeitsbewilligung usw.); es ist daher ratsam, das auf die Aufhebungsvereinbarung anwendbare Recht einvernehmlich festzulegen:
„Es ist schweizerisches Recht anwendbar.“
Weiterführende Informationen
- Anwendbares Recht | vertragsrecht.ch
- Aufhebungsvereinbarung | aufhebungsvereinbarung.ch